58 Ergebnisse für: strafarrest
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§ 12 WPflG Zurückstellung vom Wehrdienst Wehrpflichtgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/5521/a75729.htm
(1) Vom Wehrdienst wird zurückgestellt, 1. wer vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist, 2. wer, abgesehen von den Fällen des § 10, Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in
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§ 46 BZRG Länge der Tilgungsfrist Bundeszentralregistergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BZRG&a=46
(1) Die Tilgungsfrist beträgt 1. fünf Jahre bei Verurteilungen a) zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, b) zu Freiheitsstrafe
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§ 34 BZRG Länge der Frist Bundeszentralregistergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BZRG&a=34
(1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt 1. drei Jahre bei a) Verurteilungen zu aa) Geldstrafe und bb) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn
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§ 46 BZRG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 46 BZRG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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WStG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/wstrg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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WStG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/wstrg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 34 BZRG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html
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NRW-Justiz: Vollstreckungsplan
https://web.archive.org/web/20140728044323/http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/vp_zweck
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§ 12 WPflG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__12.html
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