44 Ergebnisse für: stranpg
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Artikel 13 StRAnpG Änderung des Investmentsteuergesetzes Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den
//www.buzer.de/s1.htm?g=2014+I+1266&a=13
Das Investmentsteuergesetz vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676, 2724), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In § 8 Absatz 1 Satz 4 wird das Wort
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Artikel 13 StRAnpG Änderung des Investmentsteuergesetzes Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2014+I+1266&a=13
Das Investmentsteuergesetz vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676, 2724), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In § 8 Absatz 1 Satz 4 wird das Wort
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Artikel 8 StRAnpG 2015 Änderung des Außensteuergesetzes Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2014%2BI%2B2417&a=8
Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 1 Absatz 4 wird wie folgt gefasst
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Artikel 9 StRAnpG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2014%2BI%2B1266&a=9
Das Umsatzsteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Nach § 3 Absatz 11 wird folgender Absatz 11a eingefügt „(11a) Wird ein Unternehmer in die Erbringung einer
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Anlage 1 EStG (zu § 4d Abs. 1) Tabelle für die Errechnung des Deckungskapitals für lebenslänglich
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=Anlage+1
Erreichtes Alter des Leistungsempfängers (Jahre) Die Jahresbeiträge der laufenden Leistungen sind zu vervielfachen bei Leistungen an männliche Leistungsempfänger mit an weibliche Leistungsempfänger mit 1 2 3 bis 26 11 17 27 bis 29
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§ 33a EStG Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=33a
(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer
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§ 21 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=21
(1) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind 1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister
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§ 139b AO Identifikationsnummer Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=139b
(1) Eine natürliche Person darf nicht mehr als eine Identifikationsnummer erhalten. Jede Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden. (2) Die Finanzbehörden dürfen die Identifikationsnummer verarbeiten, wenn die Verarbeitung zur
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§ 18 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=18
(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische,
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§ 15 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=15
(1) Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind 1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z.B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und