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Tabaksteuergesetz24 Ergebnisse für: tabaksteuergesetzes
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Artikel 12 ZollVNeuOrgG Änderung des Tabaksteuergesetzes Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2178&a=12
§ 25 Absatz 2 des Tabaksteuergesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst „(2) Bei Abgabe zum Verbrauch im
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Artikel 12 ZollVNeuOrgG Änderung des Tabaksteuergesetzes Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2178&a=12
§ 25 Absatz 2 des Tabaksteuergesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst „(2) Bei Abgabe zum Verbrauch im
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§ 25 TabStG Packungen im Handel, Stückverkauf Tabaksteuergesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8880/a162260.htm
(1) Der Händler muss die Kleinverkaufspackungen verschlossen halten und die Steuerzeichen an den Packungen unversehrt erhalten. Er darf die Packungen jedoch öffnen, um den Inhalt zu prüfen, vorzuzeigen oder, mit Ausnahme des Inhalts von
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Gesetze im Internet - Volltextsuche
http://www.gesetze-im-internet.de/cgi-bin/htsearch?config=Gesamt_bmjhome2005&method=and&words=Annullierung&suche=Suchen
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Amtsgericht Bünde wird erweitert - Kanzleinews & Personalia - JuraForum.de
http://www.juraforum.de/personalia-unternehmensnews/amtsgericht-buende-wird-erweitert-360099
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§ 1 TabStG Steuergebiet, Steuergegenstand Tabaksteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TabStG&a=1
(1) Tabakwaren unterliegen im Steuergebiet der Tabaksteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung. (2)
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§ 1 TabStG Steuergebiet, Steuergegenstand Tabaksteuergesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8880/a162236.htm
(1) Tabakwaren unterliegen im Steuergebiet der Tabaksteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung. (2)
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Nationalrat schickt Bundesrat zurück auf Feld 1 | NZZ
http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-themen/tabakwerbung-nationalrat-schickt-bundesrat-zurueck-auf-feld-1-ld.133549
Vielen Bürgerlichen ist die Vorlage ein zu starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Die Ratslinke plädiert für ein weitgehendes Tabakwerbeverbot im Namen des Jugendschutzes.