9 Ergebnisse für: tagesgleichen
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Rehabilitation: Bezahlung nach Erfolg
http://www.aerzteblatt.de/archiv/53138/Rehabilitation-Bezahlung-nach-Erfolg
Die Barmer Ersatzkasse erprobt ein Modell zur ergebnisorientierten Vergütung in der neurologischen Rehabilitation. Zentraler Bestandteil dabei ist ein Bonus-Malus-System. Wenn von einer Bonus-Malus-Regelung die Rede ist, dann geht es meist um...
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Kauf Hier: Online-Handel will schneller werden
http://www.nwzonline.de/wirtschaft/online-handel-will-schneller-werden_a_15,0,98311523.html
Noch ist das Express-Angebot überschaubar. Zu den Pionieren zählt die Bünting-Gruppe.
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Krankenhäuser: Länderfinanzierung vor dem Aus
http://www.aerzteblatt.de/archiv/40285/Krankenhaeuser-Laenderfinanzierung-vor-dem-Aus
Die Klinikfinanzierung nähert sich der Monistik, weil die Länder immer weniger zu den Investitionskosten beisteuern. Die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser gerät aus den Fugen in dem Maße, wie sich die Bundesländer ihrer gesetzlichen...
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Schlecker der Gesundheitsbranche - Hans-Böckler-Stiftung
http://www.boeckler.de/20939_20951.htm
BRANCHENREPORT Leiharbeit in den Kliniken trifft vor allem die Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten. Vielfach dient sie dazu, überhaupt den Betrieb aufrechtzuerhalten. Von Guntram Doelfs
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Online-Shops setzen vermehrt auf Lieferung am selben Tag - teltarif.de News
http://www.teltarif.de/online-handel-bestellung-schnell-lieferung/news/55739.html
Online-Shopping ist bei vielen Verbrauchern sehr begehrt. Dennoch bieten nur wenige Online-Händler die Lieferung noch am selben Tag an.
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Fassung § 17b KHG a.F. bis 26.02.2013 (geändert durch Artikel 4 G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 277)
http://www.buzer.de/gesetz/6105/al37405-0.htm
Text § 17b KHG a.F. Krankenhausfinanzierungsgesetz in der Fassung vom 26.02.2013 (geändert durch Artikel 4 G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 277)
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"Holger Kreft" - Google-Suche
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&safe=off&tbo=1&tbm=bks&q=%22Holger+Kreft%22&btnG=Suche&aq=f&aqi=&aql=&oq=
Keine Beschreibung vorhanden.
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Fassung § 17b KHG a.F. bis 01.01.2016 (geändert durch Artikel 1 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KHG+31.12.2015&a=17b
Text § 17b KHG a.F. Krankenhausfinanzierungsgesetz in der Fassung vom 01.01.2016 (geändert durch Artikel 1 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229)
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§ 17b KHG Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser,
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KHG&a=17b
(1) Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen gilt ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem, soweit Absatz 4 keine abweichenden Regelungen enthält. Das Vergütungssystem hat