2 Ergebnisse für: tagwechsel

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    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23235/wechsel

    in bestimmter Form abgefasste Urkunde, in der die unbedingte Verpflichtung verbrieft ist, an den berechtigten Inhaber eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen. Der Wechsel ist ein Wertpapier. Die darin übernommene Zahlungspflicht ist selbstständig, d. h.

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/sichtwechsel.html

    Lexikon Online ᐅSichtwechsel: Wechsel, der bei Vorlage (bei Sicht) einzulösen ist (Art 34 I WG). Dies ist immer dann der Fall, wenn ein entsprechender Vermerk (bei Sicht oder auf Sicht) angebracht wurde oder die Angabe der Verfallzeit fehlt. Das…



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