4 Ergebnisse für: teilurteile
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§ 124 VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwGO&a=124
(1) Gegen Endurteile einschließlich der Teilurteile nach § 110 und gegen Zwischenurteile nach den §§ 109 und 111 steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie von dem Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht zugelassen
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§ 124 VwGO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__124.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Termine
http://www.generativeart.de/Grundlagen2/cont/deont/deonti1.htm
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Wann ist ein Richter befangen? - DER SPIEGEL 39/1981
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14346342.html
Keine Beschreibung vorhanden.