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BGH, 05.05.1952 - IV ZA 36/51 - Aufgreifen des Revisionsverfahrens beim Bundesgerichtshofs, wenn in einer zulässig beim Reichsgericht eingelegten Revision keine Endentscheidung ergangen ist; Zuständigkeitsbereich des Bundesgerichtshofes; Ausser Tätigkeitsetzen des Reichsgerichts durch Einrichtung der Militärzonen
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1952-05-05/iv-za-36_51/
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