180 Ergebnisse für: ubiger
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Insolvenzrecht A bis Z
http://www.insoinfo.de/pages/insolvenzrecht/62-%DCberschuldung
Insolvenz Informationssystem für Gläubiger und Schuldner
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§ 1251 BGB Wirkung des Pfandrechtsübergangs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1251.html
(1) Der neue Pfandgläubiger kann von dem bisherigen Pfandgläubiger die Herausgabe des Pfandes verlangen. (2) 1 Mit der Erlangung des Besitzes tritt der neue...
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Insolvenzrecht A bis Z
http://www.insoinfo.de/pages/insolvenzrecht/312-Bewertung++Unternehmensbewertung
Insolvenz Informationssystem für Gläubiger und Schuldner
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§ 1215 BGB Verwahrungspflicht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1215.html
Der Pfandgläubiger ist zur Verwahrung des Pfandes verpflichtet.
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§ 404 BGB Einwendungen des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/404.html
Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.
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§ 1232 BGB Nachstehende Pfandgläubiger - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1232.html
1 Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben. 2 Ist er nicht...
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§ 407 BGB Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/407.html
(1) Der neue Gläubiger muss eine Leistung, die der Schuldner nach der Abtretung an den bisherigen Gläubiger bewirkt, sowie jedes Rechtsgeschäft, das nach...
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§ 404 BGB Einwendungen des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/404.html
Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.
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§ 1281 BGB Leistung vor Fälligkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1281.html
1 Der Schuldner kann nur an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich leisten. 2 Jeder von beiden kann verlangen, dass an sie gemeinschaftlich...
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§ 410 BGB Aushändigung der Abtretungsurkunde - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/410.html
(1) 1 Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung...