1 Ergebnisse für: unangeordnet
-
"Überstunden mit Gehalt abgegolten": Klausel gilt nur in zwei Ausnahmefällen - FOCUS Online
https://www.focus.de/finanzen/experten/arbeitsvertrag-ueberstunden-mit-gehalt-abgegolten-ist-oft-ungueltig_id_7704745.html
Gefühlt jeder zweite Arbeitsvertrag enthält die Klausel: „Mit der vorstehenden Vergütung sind erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten“. Eigentlich ist sie rechtswidrig – es gibt aber zwei Ausnahmen.