5,126 Ergebnisse für: unentgeltlich
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§ 5 WSG Dienstbekleidung Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=5
Dienstbekleidung und Ausrüstung werden unentgeltlich bereitgestellt.
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Tiere - Mobilitätsportal NRW
http://busse-und-bahnen.nrw.de/tickets-tarife/hintergrund-nrw-tarif/tarifregeln-von-a-bis-z/tiere/
Hunde können im NRW-Tarif unentgeltlich mitgenommen werden.
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Kündigung einer unentgeltlich überlassenen Wohnung
http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCndigung-einer-unentgeltlich-%C3%BCberlassenen-Wohnung-__f63901.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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31. Heidelberger Symposium
http://www.hcwk.de/
Studentisch organisierte Plattform zum interdisziplinären Austausch. Überparteilich, ehrenamtlich, unentgeltlich.
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Duden | unentgeltlich | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft
http://www.duden.de/rechtschreibung/unentgeltlich
Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von 'unentgeltlich' auf Duden online nachschlagen. Wörterbuch der deutschen Sprache.
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Mitfahrgelegenheit Berlin nach Hamburg
http://www.drive2day.de/search_actions/1493324
30.05.2019 Mitfahrzentrale Berlin Hamburg: Die kostenlose Mitfahrzentrale Drive2day vermittelt Mitfahrern schnell und unentgeltlich eine Mitfahrgelegenheit von Berlin nach Hamburg seit 1998.
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Außeruniversitäres Engagement: Unentgeltlich, aber nicht umsonst « DiePresse.com
http://karrierenews.diepresse.com/home/karrieretrends/410106/Ausseruniversitaeres-Engagement_Unentgeltlich-aber-nicht-umsonst
Vier von fünf Studenten arbeiten ehrenamtlich und absolvieren damit das Trockentraining für den erfolgreichen Berufseinstieg.
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§ 179 SGB IX Persönliche Rechte und Pflichten der... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/179.html
(1) Die Vertrauenspersonen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. (2) Die Vertrauenspersonen dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder...
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§ 662 BGB Vertragstypische Pflichten beim Auftrag - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/662.html
Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.
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§ 662 BGB Vertragstypische Pflichten beim Auftrag - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/662.html
Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.