64 Ergebnisse für: unpfändbaren
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§ 400 BGB Ausschluss bei unpfändbaren Forderungen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=400
Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.
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§ 850f ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850f.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 400 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__400.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 398 bis 413 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=398-413
§§ 398 bis 413 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 850c ZPO Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen *) Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=850c
(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 1.133,80 Euro monatlich, 260,93 Euro wöchentlich, oder 52,19 Euro täglich, beträgt. Gewährt der Schuldner auf Grund
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§ 850c ZPO - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 850c ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 398 bis 413 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=398-413
§§ 398 bis 413 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 400 BGB Ausschluss bei unpfändbaren Forderungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/400.html
Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.
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§ 53 SGB 1 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__53.html
Keine Beschreibung vorhanden.