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Arbeitnehmererkrankung - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitnehmererkrankung/index.html
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 % bis zur Dauer von sechs Wochen.