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    http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitnehmererkrankung/index.html

    Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 % bis zur Dauer von sechs Wochen.



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