163 Ergebnisse für: untertitels

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/655e.html

    (1) 1 Von den Vorschriften dieses Untertitels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 2 Die Vorschriften dieses Untertitels finden auch...

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    http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html

    (1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind nur auf Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Absatz 3 anzuwenden, die eine entgeltliche...

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    https://dejure.org/gesetze/bgb/452.html

    Die Vorschriften dieses Untertitels über den Kauf von Grundstücken finden auf den Kauf von eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken entsprechende...

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/312.html

    (1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind nur auf Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Absatz 3 anzuwenden, die eine entgeltliche...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=312

    (1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind nur auf Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Absatz 3 anzuwenden, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. (2) Von den Vorschriften der Kapitel 1 und

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=476

    (1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675e

    (1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf von den Vorschriften dieses Untertitels nicht zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers abgewichen werden. (2) In den Fällen des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 und 2 1. sind § 675s Absatz 1, §

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    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__361.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__655e.html

    Keine Beschreibung vorhanden.



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