12 Ergebnisse für: unvergällter

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    https://www.gesetze-im-internet.de/ef-vo_2008/__2.html

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EF-VO&a=2

    (1) Je Reisenden sind Reisemitbringsel (§ 1 Nr. 6) im Rahmen der folgenden Mengen- und Wertgrenzen von den Einfuhrabgaben befreit 1. Tabakwaren a) 200 Zigaretten oder b) 100 Zigarillos oder c) 50 Zigarren oder d) 250 Gramm Rauchtabak oder e) eine

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    http://www.forium.de/redaktion/urlaubsmitbringsel-so-kommen-sie-problemlos-durch-den-zoll/

    (tel) Die Urlaubsreise soll vor allem Erholung und Entspannung bringen. Damit kann es schnell vorbei sein, wenn Schätze, die man am Urlaubsort ...

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    http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/travellers/enter_eu/index_de.htm

    Einreise in die EU

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    http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html

    Kehren Sie als Reisender aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland zurück, sind Waren abgabenfrei, die unter bestimmten Voraussetzungen mitgebracht werden und bestimmte Mengen- und Wertgrenzen nicht überschreiten.

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    https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen

    Kehren Sie als Reisender aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland zurück, sind Waren abgabenfrei, die unter bestimmten Voraussetzungen mitgebracht werden und bestimmte Mengen- und Wertgrenzen nicht überschreiten.

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    https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html

    Kehren Sie als Reisender aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland zurück, sind Waren abgabenfrei, die unter bestimmten Voraussetzungen mitgebracht werden und bestimmte Mengen- und Wertgrenzen nicht überschreiten.

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    http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_

    Kehren Sie als Reisender aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland zurück, sind Waren abgabenfrei, die unter bestimmten Voraussetzungen mitgebracht werden und bestimmte Mengen- und Wertgrenzen nicht überschreiten.

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    https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40178854

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    https://www.jusline.at/6_Steuerbefreiungen_UStG.html

    § 6 UStG 1994 Steuerbefreiungen - Umsatzsteuergesetz 1994 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich



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