34 Ergebnisse für: urkundenvorlegung
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§ 405 BGB Abtretung unter Urkundenvorlegung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/405.html
Hat der Schuldner eine Urkunde über die Schuld ausgestellt, so kann er sich, wenn die Forderung unter Vorlegung der Urkunde abgetreten wird, dem neuen...
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§ 142 ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__142.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 142 ZPO Anordnung der Urkundenvorlegung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=142
(1) Das Gericht kann anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich eine Partei bezogen hat, vorlegt. Das Gericht kann hierfür eine Frist setzen sowie anordnen,
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§ 405 BGB Abtretung unter Urkundenvorlegung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=405
Hat der Schuldner eine Urkunde über die Schuld ausgestellt, so kann er sich, wenn die Forderung unter Vorlegung der Urkunde abgetreten wird, dem neuen Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen, dass die Eingehung oder Anerkennung des
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§ 405 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__405.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 398 bis 413 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=398-413
§§ 398 bis 413 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 398 bis 413 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=398-413
§§ 398 bis 413 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 117 BGB Scheingeschäft - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/117.html
(1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig. (2) Wird...
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§ 399 BGB Ausschluss der Abtretung bei Inhaltsänderung oder... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/399.html
Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts...
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§ 399 BGB Ausschluss der Abtretung bei Inhaltsänderung oder... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/399.html
Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts...