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Änderungen UVG vom 01.01.2008 durch Artikel 1 des Erstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
http://www.buzer.de/gesetz/2978/v153627-2008-01-01.htm
Vergleich/Gegenüberstellung aller Änderungen UVG Unterhaltsvorschussgesetz vom 01.01.2008 durch Artikel 1 des Erstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
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§ 1 UVG Berechtigte Unterhaltsvorschussgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UVG&a=1
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer 1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig,