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§ 11 AWG Verfahrens- und Meldevorschriften Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=11
(1) Durch Rechtsverordnung können Verfahrensvorschriften erlassen werden 1. zur Durchführung dieses Gesetzes und von Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes, 2. zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von
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§ 4 AWG Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=4
(1) Im Außenwirtschaftsverkehr können durch Rechtsverordnung Rechtsgeschäfte und Handlungen beschränkt oder Handlungspflichten angeordnet werden, um 1. die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu
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§ 19 AWG Bußgeldvorschriften Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=19
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine in § 18 Absatz 1 bis 4 oder Absatz 5 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht. (2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 8 Absatz 5, auch in Verbindung mit § 9 Satz 2, eine Angabe nicht richtig oder
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§ 9 SeeAufgG Seeaufgabengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeAufgG&a=9
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs, zur Abwehr von Gefahren für die Meeresumwelt, zur Verhütung von der
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Zitierungen von Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende
http://www.buzer.de/gesetz/2602/v0.htm
Zitierungen von SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende
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https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB+3.+August+2011&a=358
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