4 Ergebnisse für: vaterklg
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VaterKlG Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Kl%C3%A4rung+der+Vaterschaft+unabh%C3%A4ngig+vom+Anfechtungsverfahren&f=1
VaterKlG Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren
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§ 1600b BGB Anfechtungsfristen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1600b
(1) Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären
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§ 210 BGB Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=210
(1) Ist eine geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ohne gesetzlichen Vertreter, so tritt eine für oder gegen sie laufende Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt
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§ 204 BGB Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=204
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch 1. die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils, 2. die Zustellung des Antrags im vereinfachten