40 Ergebnisse für: verbringungs
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§ 18 AWG Strafvorschriften Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=18
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. einem a) Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr-, Verbringungs-, Verkaufs-, Erwerbs-, Liefer-, Bereitstellungs-, Weitergabe-, Dienstleistungs- oder Investitionsverbot oder b)
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HundVerbrEinfVO - Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland
https://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfvo/BJNR124800002.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 HundVerbrEinfVO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfvo/__2.html
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TierSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf
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TierSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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TierSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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TierSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html
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TierSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/tierschg/index.html#BJNR012770972BJNE004510377.html
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TierSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html#BJNR012770972BJNE004404377
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TierSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/tierschg/
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