60 Ergebnisse für: vergrmodg
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Änderungen VergRModG Vergaberechtsmodernisierungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/11928/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 113 GWB Verordnungsermächtigung Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=113
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie zur Ausrichtung von Wettbewerben zu regeln. Diese Ermächtigung
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§ 114 GWB Monitoring und Pflicht zur Übermittlung von Vergabedaten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=114
(1) Die obersten Bundesbehörden und die Länder erstatten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Anwendung der Vorschriften dieses Teils und der aufgrund des § 113
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§§ 171 bis 184 GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=171-184
§§ 171 bis 184 GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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§§ 97 bis 129b GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=97-129b
§§ 97 bis 129b GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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Artikel 21 TranspRLÄndRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes Gesetz zur Umsetzung der
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2029&a=21
§ 14 Absatz 1 Nummer 3 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) geändert worden ist, wird wie
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Artikel 21 TranspRLÄndRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes Gesetz zur Umsetzung der
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2029&a=21
§ 14 Absatz 1 Nummer 3 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) geändert worden ist, wird wie
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§ 104 GWB Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge Gesetz gegen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=104
(1) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge sind öffentliche Aufträge, deren Auftragsgegenstand mindestens eine der folgenden Leistungen umfasst 1. die Lieferung von Militärausrüstung,
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§ 155 GWB Grundsatz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/155.html
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen der Nachprüfung durch die...
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§ 103 GWB Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe Gesetz gegen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=103
(1) Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die die Lieferung von Waren, die Ausführung von