16 Ergebnisse für: verpflichtungenverordnung
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AgrarZahlVerpflV Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AgrarZahlVerpflV&f=1
AgrarZahlVerpflV Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
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DirektZahlVerpflV Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DirektZahlVerpflV&f=1
DirektZahlVerpflV Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
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§ 28 BNatSchG Naturdenkmäler Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=28
(1) Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder
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§ 30 BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=30
(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz). (2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung
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§ 23 BNatSchG Naturschutzgebiete Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=23
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von
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BMEL - Direktzahlungen - Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2005
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Foerderung/Direktzahlungen/Meilensteine-Agrarpolitik.html
Die Broschüre "Meilensteine der Agrarpolitik" gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses am 1. Dezember 2004 wieder. Zwischenzeitlich sind Änderungen am EG-Recht vorgenommen worden.
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BMEL - EU-Agrarpolitik - Cross-Compliance
https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/_Texte/Cross-Compliance.html
Die Bindung bestimmter EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen aus den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz wird als "Cross-Compliance" bezeichnet.
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§ 39 BNatSchG Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=39
(1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, 2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder
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Erosion | Umweltbundesamt
http://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/bodenbelastungen/erosion
Treffen starke Regenfälle oder stürmischer Wind auf den nackten Ackerboden, geraten die Bodenteilchen in Bewegung. Sie können hangabwärts oder durch die offene Landschaft über längere Distanzen transportiert werden. Die Folge ist der Verlust von…