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Versicherungstechnischen107 Ergebnisse für: versicherungstechnische
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§ 341e HGB Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=341e
(1) Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen auch insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den
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§ 88 VAG Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen;
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=88
(1) Auf Verlangen der Aufsichtsbehörde haben ihr die Versicherungsunternehmen Folgendes nachzuweisen 1. die Angemessenheit der Höhe ihrer versicherungstechnischen Rückstellungen, 2. die Eignung und die Erheblichkeit der verwendeten
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§ 88 VAG Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen;
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=88
(1) Auf Verlangen der Aufsichtsbehörde haben ihr die Versicherungsunternehmen Folgendes nachzuweisen 1. die Angemessenheit der Höhe ihrer versicherungstechnischen Rückstellungen, 2. die Eignung und die Erheblichkeit der verwendeten
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§ 32 RechVersV Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, wenn das Anlagerisiko
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RechVersV&a=32
(1) Unter diesem Posten sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens aus Lebensversicherungsverträgen auszuweisen, deren Wert oder Ertrag sich nach Kapitalanlagen bestimmt, für die
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§ 32 RechVersV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/__32.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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RechVersV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 31 RechVersV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/__31.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Neue Aufgabenverteilung innerhalb der ERGO Versicherungsgruppe
http://wayback.archive.org/web/20140808052428/http://www.versicherungsnetz.de/news/Meldung.asp?Meldung=3926
Die neue Führungsorganisation der ERGO, die vom ERGO-Vorstandsvorsitzenden Dr. Lothar Meyer Anfang April angekündigt wurde, hat nach den Entscheidungen der zuständigen Gremien zwischenzeitlich zu Veränderungen in den Vorständen von ERGO-Gesellschaften…
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§ 341e HGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__341e.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Rückversicherung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rueckversicherung.html
Lexikon Online ᐅRückversicherung: 1. Begriff: Versicherung eines Erstversicherers oder eines anderen Rückversicherers. Die frühere Legaldefinition in § 779 HGB wurde durch die VVG-Reform aufgehoben. Der Versicherungsnehmer in der Rückversicherung wird…