28 Ergebnisse für: verteilernetzes
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§ 20 NAV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__20.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 20 EnWG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__20.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 20 GasNEV Sonderformen der Netznutzung Gasnetzentgeltverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GasNEV&a=20
(1) Netzbetreiber können für bestimmte Ein- und Ausspeisepunkte neben den Ein- und Ausspeiseentgelten separate Kurzstreckenentgelte ausweisen, wenn hierdurch eine bessere Auslastung des Leitungsnetzes erreicht oder gesichert werden kann. (2)
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MsbG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/
Keine Beschreibung vorhanden.
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MsbG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Dynamische Optimierung der Verteilnetze – Closed loop Betriebergebnisse - Tagungsbeiträge - VDE VERLAG
https://www.vde-verlag.de/proceedings-de/453446029.html
Intelligente Energieversorgung der Zukunft; Dynamische Optimierung der Verteilnetze – Closed loop Betriebergebnisse
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§ 3 EnWG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__3.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 6b EnWG Rechnungslegung und Buchführung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EnWG/6b.html
(1) 1 Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nummer 38, einschlieÃlich rechtlich selbständiger Unternehmen, die zu einer Gruppe...
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Gründer-Storys: förderland
http://www.foerderland.de/gruendung/news-gruenderszene/news-gruendung/gruender-storys/gruender-storys/smoothies-upe/
Das Wissensportal für Gründer und Unternehmer. Umfangreiche Informationen zu Themen aus dem Bereich Existenzgründung, Finanzierung und Förderung.
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§ 43 EnWG Erfordernis der Planfeststellung Energiewirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnWG&a=43
(1) Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung von folgenden Anlagen bedürfen der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde 1. Hochspannungsfreileitungen, ausgenommen Bahnstromfernleitungen, mit einer