369 Ergebnisse für: vertretungsmacht

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=180

    Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulässig. Hat jedoch derjenige, welchem gegenüber ein solches Rechtsgeschäft vorzunehmen war, die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht bei der

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    https://dejure.org/gesetze/hgb/127.html

    Die Vertretungsmacht kann einem Gesellschafter auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch gerichtliche Entscheidung entzogen werden, wenn ein wichtiger...

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    http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/Vorlesung/vertretu.htm

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://dejure.org/gesetze/hgb/126.html

    (1) Die Vertretungsmacht der Gesellschafter erstreckt sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen einschließlich der...

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    https://dejure.org/gesetze/hgb/148.html

    (1) 1 Die Liquidatoren und ihre Vertretungsmacht sind von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 2 Das gleiche gilt...

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    https://dejure.org/gesetze/bgb/164.html

    (1) 1 Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den...

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/164.html

    (1) 1 Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den...

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    http://dejure.org/gesetze/BGB/164.html

    (1) 1 Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den...

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    https://dejure.org/gesetze/bgb/30.html

    1 Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. 2 Die Vertretungsmacht eines...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=714

    Soweit einem Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht, ist er im Zweifel auch ermächtigt, die anderen Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten.



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