403 Ergebnisse für: verwaltungsaktes
-
§ 43 VwVfG. NRW., Wirksamkeit des Verwaltungsaktes - Gesetze des Bundes und der Länder
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146963,45
§ 43 VwVfG. NRW., Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
-
§ 78 SGG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/SGG/78.html
(1) 1 Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind RechtmäÃigkeit und ZweckmäÃigkeit des Verwaltungsaktes in einem Vorverfahren nachzuprüfen. 2 Eines...
-
§ 41 VwVfG Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=41
(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so kann die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden. (2) Ein schriftlicher
-
§ 44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes Zehntes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BX&a=44
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht
-
Archiv: Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg)
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-214658#23
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes - Rechtslexikon
http://www.rechtslexikon.net/d/bekanntgabe-eines-verwaltungsaktes/bekanntgabe-eines-verwaltungsaktes.htm
Rechtslexikon
-
SGB X - Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/BJNR114690980.html#BJNR114690980BJNG000201308
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Anfechtungsklage - Schema | OpinioIuris
http://opinioiuris.de/schema/1180
Die Anfechtungsklage hat als Gestaltungsklage das Ziel die Rechtslage zu verändern. Die intendierte Veränderung besteht in der Aufhebung eines Verwaltungsaktes (§ 113 I 1 VwGO). Die Anfechtungsklage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet…
-
SGB X - Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/BJNR114690980.html#BJNR114690980BJNG011402308
Keine Beschreibung vorhanden.
-
SGB X - Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/BJNR114690980.html#BJNR114690980BJNG001502308
Keine Beschreibung vorhanden.