162 Ergebnisse für: verwerflicher
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So kontrovers diskutiert Europas Presse über Pegida - WELT
http://www.welt.de/politik/deutschland/article136118001/Es-entwickelt-sich-ein-verwerflicher-Extremismus.html
18.000 Pegida-Demonstranten in Dresden reichen aus, damit ganz Europa nach Deutschland schaut. Ein Blick in internationale Medien zeigt: Es gibt bei unseren Nachbarn bei aller Kritik auch Verständnis.
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Deutschlandtrend: Mehrheit der Deutschen lehnt Pegida ab - WELT
http://www.welt.de/politik/deutschland/article136176357/Deutsche-offen-fuer-Fluechtlinge-und-gegen-Pegida.html
Die Mehrheit der Bürger lehnt Pegida ab und heißt Flüchtlinge willkommen – wenn der Grund für deren Aufnahme stimmt. Allgemein fühlen sich die Deutschen aber von der Politik vernachlässigt.
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BGH 1 StR 393/10 - Mordmerkmal Heimtücke § 211 StGB | Juraexamen.info
http://www.juraexamen.info/bgh-1-str-39310-mordmerkmal-heimtucke-211-stgb/
Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat
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§ 170 StGB - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__170.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 170 StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__170.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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USA verurteilen Anschläge im Irak scharf - news.ORF.at
http://www.orf.at/stories/2132381/
Die USA haben die blutige Anschlagsserie im Irak inmitten des Fastenmonats Ramadan scharf verurteilt. Unschuldige zu töten sei „erbärmlich“, sagte Außenamtssprecherin Victoria Nuland gestern vor Journalisten in Washingto...
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Krumme Touren: Anthropologie kommunikativer Umwege - Google Books
https://books.google.de/books?id=PiLVyeJDnQcC&pg=PA183
Wir leben in einer Lugengesellschaft. Weil die Welt immer undurchschaubarer wird und der Gesellschaft gemeinsame Werte abhanden gekommen sind, gibt es auch keine verbindlichen Kommunikationsstandards mehr. Wir wissen nicht mehr, was Wahrheit sein soll.…
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§ 74b StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__74b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=170
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe