19 Ergebnisse für: vollprogramms
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VORIS § 15 NMedienG | Landesnorm Niedersachsen | - Angebotsvielfalt, Fensterprogramme | Niedersächsisches Mediengesetz (NMedienG) vom 11. Oktober 2010 | gültig ab: 01.01.2011
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=MedienG+ND+%C2%A7+15&psml=bsvorisprod.psml&max=true
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RIS - Privatradiogesetz § 28d - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40054415
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Da schmunzelt der Laie - taz.de
http://www.taz.de/!1542418/
Der Bertelsmann-Preis ging an Channel 4 (England) und TVW 7 Perth (Australien) ■ Von Achim Baum
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Disney als Vollprogramm: Lizenzverstoß, na und? - DWDL.de
http://www.dwdl.de/nachrichten/46510/disney_als_vollprogramm_lizenzverstoss_na_und/
Wer ein Vollprogramm betreibt, muss Inhalte zur Meinungsvielfalt, Bildung und Information im Programm haben. Vor allem Nachrichten sind dabei oft im Fokus. Die fehlen dem Disney Channel - und doch sendet er als Vollprogramm. Stören tut es offenbar…
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Lizenzpflicht für Internet-TV sorgt weiter für Unruhe | heise online
http://www.heise.de/newsticker/Lizenzpflicht-fuer-Internet-TV-sorgt-weiter-fuer-Unruhe--/meldung/113693
Die von den Landesmedienanstalten in die Diskussion gebrachte Abgrenzung von weniger als 500 potenziellen zeitgleichen Abrufen bei Streaming-Angeboten entspricht dem Bitkom zufolge nicht der Marktwirklichkeit.
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Lizenzpflicht für Internet-TV sorgt weiter für Unruhe | heise online
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Lizenzpflicht-fuer-Internet-TV-sorgt-weiter-fuer-Unruhe-192195.html
Die von den Landesmedienanstalten in die Diskussion gebrachte Abgrenzung von weniger als 500 potenziellen zeitgleichen Abrufen bei Streaming-Angeboten entspricht dem Bitkom zufolge nicht der Marktwirklichkeit.
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LMG NRW Abschnitt 5 - Anforderungen an das Programm und Veranstalterpflichten - Landesanstalt für Medien NRW
http://www.lfm-nrw.de/service/rechtsgrundlagen/landesmediengesetz-nrw/lmg-nrw-abschnitt-5-anforderungen-an-das-programm-und-vera
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LMG NRW Abschnitt 5 - Anforderungen an das Programm und Veranstalterpflichten - Landesanstalt für Medien NRW
http://www.lfm-nrw.de/service/rechtsgrundlagen/landesmediengesetz-nrw/lmg-nrw-abschnitt-5-anforderungen-an-das-programm-und-veranstalterpflichten.html#c4141
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