2 Ergebnisse für: vollversorgende
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§ 52b AMG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__52b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Vom Hersteller zum Patienten
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2014/daz-46-2014/vom-hersteller-zum-patienten
<p>Als „Ware besonderer Art“ sollen Arzneimittel nicht in unbegrenzter Menge und zur freien Auswahl verfügbar sein. Ihr Vertrieb verlangt eine sachkundige Handhabung, und die Aushändigung an die Patienten sollte stets mit einer speziellen Beratung…