22 Ergebnisse für: vorerbschaft
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Prof. Dr. Klaus Michael Groll, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht – Kanzlei Groll, Gross & Steiner München
http://www.groll-gross-steiner.de/kanzlei/berater/groll.html
Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Prof. Dr. Klaus Michael Groll ist Gründer des Deutschen Forums für Erbrecht. Sein Spezialgebiet ist die Testamentsgestaltung.
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§ 20 ErbStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__20.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 20 ErbStG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__20.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Vor- und Nacherbfolge | Das Instrument der Vor- und Nacherbschaft richtig einsetzen: Fünf typische Anwendungsbereiche
http://www.iww.de/erbbstg/gestaltungshinweis/vor-und-nacherbfolge-das-instrument-der-vor-und-nacherbschaft-richtig-einsetzen-fue
Nach § 2100 BGB kann der Erblasser einen Vor- und einen Nacherben bestimmen. Ist in einer letztwilligen Verfügung eine solche Vor- und Nacherbfolge geregelt, fällt beim Tod des ...
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Vor- und Nacherbfolge | Das Instrument der Vor- und Nacherbschaft richtig einsetzen: Fünf typische Anwendungsbereiche
http://www.iww.de/erbbstg/gestaltungshinweis/vor-und-nacherbfolge-das-instrument-der-vor-und-nacherbschaft-richtig-einsetzen-fuenf-typische-anwendungsbereiche-f61869
Nach § 2100 BGB kann der Erblasser einen Vor- und einen Nacherben bestimmen. Ist in einer letztwilligen Verfügung eine solche Vor- und Nacherbfolge geregelt, fällt beim Tod des ...
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BGH, 31.01.1990 - IV ZR 326/88 - Nachlaßverbindlichkeit; Vorerbe; Nachlaßerbenschulden; Nachlaßverwaltung; Widerspruchsklage
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1990-01-31/IV-ZR-326_88
Keine Beschreibung vorhanden.
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Nachnacherbfolge Eintragung [Archiv] - rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger
http://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t-65997.html
Mir liegt folgender Fall vor: Das Grundbuch soll aufgrund öffentlichem Testament nebst Eröffnungpotokoll berichtigt werden. Es handelt sich um ein gemeinschaftliches Testament und die Ehefrau (x) ist nun verstorben. Im Grundbuch stehen beide Ehegatten (x…
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§§ 771 bis 774 ZPO Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=771-774
§§ 771 bis 774 ZPO Zivilprozessordnung
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RÖSRATHerleben im Frühling 2014 - Artikelübersicht
http://www.bauer-thoeming.de/roesratherleben/magazin/39/
Hier finden Sie eine Übersicht der Artikel aus dem Magazin RÖSRATHerleben (Ausgabe: Frühling 2014)
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§ 2100 BGB Nacherbe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/2100.html
Der Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Nacherbe).