34 Ergebnisse für: vschdg

  • Thumbnail
    https://www.gesetze-im-internet.de/vschdg/__7.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

  • Thumbnail
    https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vschdg/gesamt.pdf

    Keine Beschreibung vorhanden.

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=186

    (1) Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Für die

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=299

    (1) Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen. (2) Dritten Personen kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=8

    (1) Versicherungsunternehmen bedürfen zum Geschäftsbetrieb der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. (2) Die Erlaubnis darf nur Aktiengesellschaften einschließlich der Europäischen Gesellschaft, Versicherungsvereinen auf

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwGO&a=58

    (1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die

  • Thumbnail
    http://www.buzer.de/gesetz/9943/l.htm

    Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Synopse der einzelnen Fassungen

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=gvg&a=189

    (1) Der Dolmetscher hat einen Eid dahin zu leisten daß er treu und gewissenhaft übertragen werde. Gibt der Dolmetscher an, daß er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=gvg&a=185

    (1) Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in

  • Thumbnail
    https://dejure.org/gesetze/GVG/195.html

    Kein Richter oder Schöffe darf die Abstimmung über eine Frage verweigern, weil er bei der Abstimmung über eine vorhergegangene Frage in der Minderheit...



Ähnliche Suchbegriffe