1 Ergebnisse für: warmblã
-
§ 4a TierSchG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/TierSchG/4a.html
(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist. (2) Abweichend von...