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EuGH gibt Verbrauchern de-facto-Haltbarkeitsgarantie
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c-497-13-verbraucherschutz-beweislast-mangel/
Der EuGH erleichtert Verbrauchern die Darlegungs-und Beweislast bei Mängeln. Das Urteil steht im Gegensatz zur derzeitigen BGH-Rechtsprechung.