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§ 368 BGB Quittung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html
1 Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. 2 Hat der Schuldner ein...
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BGH, Urteil vom 03.03.2005 - I ZR 273/02 - openJur
http://openjur.de/u/210624.html
Die Revision gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Oktober 2002 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen.