35 Ergebnisse für: wertpapierdienstleistungs
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§§ 3, 9 WpDVerOV Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpDVerOV&a=3,9
§§ 3, 9 WpDVerOV Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung
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Artikel 12 TranspRLÄndRLUG Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2029&a=12
In § 12 Absatz 5 der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1432), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) geändert worden ist, werden die Wörter
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Artikel 12 TranspRLÄndRLUG Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2029&a=12
In § 12 Absatz 5 der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1432), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) geändert worden ist, werden die Wörter
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§ 14 WpDVerOV Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wpdverov+01.01.2018&a=14
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen genügt seiner Pflicht, Aufzeichnungen zu erstellen, die eine Nachprüfbarkeit im Sinne des § 34 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ermöglichen, wenn aufgrund der Aufzeichnung
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§ 3 WpDVerOV Kundeninformationen über das Wertpapierdienstleistungsunternehmen und die
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpDVerOV&a=3
(1) Die Information nach § 64 Absatz 6 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ist dem Kunden für jedes zu empfehlende Finanzinstrument unmittelbar vor der Empfehlung zur Verfügung zu stellen. (2) Die Informationen nach § 64 Absatz 6 Satz
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§ 5 WpDVerOV Kundeninformationen über Risiken, das Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpDVerOV+2007&a=5
(1) Die nach § 31 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes zur Verfügung zu stellenden Informationen über Finanzinstrumente müssen unter Berücksichtigung der Einstufung des Kunden eine ausreichend detaillierte allgemeine
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SchVGEG Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2009%2BI%2B2512&f=1
SchVGEG Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
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VerbrRRLUG Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der
http://www.buzer.de/gesetz/10934/index.htm
VerbrRRLUG Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
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§ 79 WpHG Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=79
Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die als systematischer Internalisierer tätig sind, haben dies der Bundesanstalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bundesanstalt übermittelt diese Information an die Europäische Wertpapier- und
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§ 7 WpHGMaAnzV Einreichung der Anzeigen WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHGMaAnzV&a=7
Die Anzeigen nach § 87 Absatz 1 Satz 2 bis 4, Absatz 4 Satz 2 und 3 sowie Absatz 5 Satz 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes sind im Wege der elektronischen Übermittlung unter Verwendung des von der Bundesanstalt bereitgestellten elektronischen