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Strafverfolgung: Keine Anzeigepflicht bei Missbrauch - taz.de
https://web.archive.org/web/20151023015108/http://www.taz.de/!5147019/
Es gibt rechtlich keine Verpflichtung, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, wenn man von Missbrauchsfällen erfährt. Oft sind es sogar die Opfer selbst, die keine Strafverfolgung wünschen.