Meintest du:
Wohnungsgeber37 Ergebnisse für: wohnungsgebers
-
§ 19 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers Bundesmeldegesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10628/a180973.htm
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch
-
§ 19 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=19
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch
-
Gemeinde Vilsheim - Startseite
http://www.vilsheim.de
Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Freizeit, Behörden
-
Abschnitt 3 BMG Allgemeine Meldepflichten Bundesmeldegesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10628/b27568.htm
Abschnitt 3 BMG Allgemeine Meldepflichten Bundesmeldegesetz
-
-
-
Ruine Mandelberg: Gemeinde Pfalzgrafenweiler
http://www.pfalzgrafenweiler.de/index.php?id=172
Keine Beschreibung vorhanden.
-
-
Essbare Stadt - gerolzhofen.de
http://www.gerolzhofen.de/Essbare_Stadt.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
BMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.