82 Ergebnisse für: wpflg
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§ 12 WPflG Zurückstellung vom Wehrdienst Wehrpflichtgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/5521/a75729.htm
(1) Vom Wehrdienst wird zurückgestellt, 1. wer vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist, 2. wer, abgesehen von den Fällen des § 10, Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in
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§ 3 WPflG Inhalt und Dauer der Wehrpflicht Wehrpflichtgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WPflG&a=3
(1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. Sie umfasst die Pflicht, sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu
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§ 5 WPflG Grundwehrdienst Wehrpflichtgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WPflG&a=5
(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt
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Änderungen WPflG Wehrpflichtgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5521/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Wehrpflichtgesetz, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 6b WPflG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__6b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 32 WPflG Rechtsweg Wehrpflichtgesetz
https://dejure.org/gesetze/wpflg/32.html
Für Rechtsstreitigkeiten bei der Ausführung dieses Gesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
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WPflG - Wehrpflichtgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html#BJNR006510956BJNG000508310
Keine Beschreibung vorhanden.
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WPflG - Wehrpflichtgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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WPflG - Wehrpflichtgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html#BJNR006510956BJNG009201310
Keine Beschreibung vorhanden.
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WPflG - Wehrpflichtgesetz
http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/BJNR006510956.html
Keine Beschreibung vorhanden.