82 Ergebnisse für: wpflg

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    https://www.buzer.de/gesetz/5521/a75729.htm

    (1) Vom Wehrdienst wird zurückgestellt, 1. wer vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist, 2. wer, abgesehen von den Fällen des § 10, Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=WPflG&a=3

    (1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. Sie umfasst die Pflicht, sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=WPflG&a=5

    (1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt

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    http://www.buzer.de/gesetz/5521/l.htm

    Übersicht der Änderungen an bzw. durch Wehrpflichtgesetz, Synopse der einzelnen Fassungen

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    https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__6b.html

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    https://dejure.org/gesetze/wpflg/32.html

    Für Rechtsstreitigkeiten bei der Ausführung dieses Gesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

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    https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html#BJNR006510956BJNG000508310

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    http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html#BJNR006510956BJNG009201310

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    http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/BJNR006510956.html

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