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Abwicklung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅAbwicklung: Die Abwicklung soll nach Auflösung einer Handelsgesellschaft die persönlichen und vermögensrechtlichen Bindungen der Gesellschafter lösen, um so die Vollbeendigung einer Gesellschaft herbeizuführen. In rechtlicher Hinsicht setzt…