114 Ergebnisse für: zahlungskonten
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ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+der+Richtlinie+%C3%BCber+die+Vergleichbarkeit+von+Zahlungskontoentgelten,+den
ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
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ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetzes+zur+Umsetzung+der+Richtlinie+%C3%BCber+die+Vergleichbarkeit+von+Zahlungskontoentgelten,+den+Wechsel+von+Zahlungskonten+sowie+den+Zugang+zu+Zahlungskonten+mit+grundlegenden+Funktionen&f=1
ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
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ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+der+Richtlinie+%C3%BCber+die+Vergleichbarkeit+von+Zahlungskontoentgelten,+den+Wechsel+von+Zahlungskonten+sowie+den+Zugang+zu+Zahlungskonten+mit+grundlegenden+Funktionen&f=1
ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
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ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetzes+zur+Umsetzung+der+Richtlinie+%C3%BCber+die+Vergleichbarkeit+von+Zahlungskontoentgelten,+d
ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
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§ 31 ZKG Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags Zahlungskontengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZKG&a=31
(1) Ein Institut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet (Verpflichteter), hat mit einem Berechtigten einen Basiskontovertrag zu schließen, wenn dessen Antrag die Voraussetzungen des § 33 erfüllt. Berechtigter ist jeder
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Artikel 9 ZKRLUG Inkrafttreten Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZKRLUG&a=9
(1) In Artikel 1 treten die §§ 5 bis 13, 14 Absatz 1 Nummer 1 und 5 sowie § 15 des Zahlungskontengesetzes neun Monate nach dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen
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ZKG Zahlungskontengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Zahlungskontengesetzes+(ZKG)&f=1
ZKG Zahlungskontengesetz
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§ 34 ZKG Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags Zahlungskontengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=zkg&a=34
(1) Ein Verpflichteter kann den Antrag eines Berechtigten auf Abschluss eines Basiskontovertrags, der den Voraussetzungen des § 33 Absatz 1 genügt, nur aus den in den §§ 35 bis 37 genannten Gründen ablehnen. (2) Die Ablehnung des
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§ 31 ZKG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/__31.html
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Bundesregierung | Aktuelles | Jeder hat das Recht auf ein Konto
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-28-recht-auf-ein-konto-fuer-jedermann.html
Jeder Bürger und jede Bürgerin kann ein Konto eröffnen. Dieses Recht haben auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Außerdem wurde der Kontowechsel von einer Bank zur anderen erleichtert.