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Zeitstufen101 Ergebnisse für: zeitstunden
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§ 6 ZMediatAusbV *) Gleichwertige im Ausland erworbene Qualifikation Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZMediatAusbV&a=6
Als zertifizierter Mediator darf sich auch bezeichnen, wer 1. im Ausland eine Ausbildung zum Mediator im Umfang von mindestens 90 Zeitstunden abgeschlossen hat und 2. anschließend als Mediator oder Co-Mediator mindestens vier Mediationen
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§ 7 ZMediatAusbV Übergangsbestimmungen Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZMediatAusbV&a=7
(1) Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer vor dem 26. Juli 2012 eine Ausbildung zum Mediator im Umfang von mindestens 90 Zeitstunden abgeschlossen und anschließend als Mediator oder Co-Mediator mindestens vier Mediationen
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Duden | Zeitstunde | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft
https://www.duden.de/rechtschreibung/Zeitstunde
Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von 'Zeitstunde' auf Duden online nachschlagen. Wörterbuch der deutschen Sprache.
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Event und Messen - Hochschule der Medien (HdM)
http://www.hdm-stuttgart.de/studienangebot/studieninhalte/vorlesung_detail?vorlid=4650325
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§ 4 RDV Sachkundelehrgang - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/RDV/4.html
(1) 1 Der Sachkundelehrgang muss geeignet sein, alle nach § 11 Abs. 1 oder 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes für die jeweilige Registrierung...
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ZMediatAusbV Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZMediatAusbV&f=1
ZMediatAusbV Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
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§ 15 FAO, Fortbildung
https://www.jurion.de/gesetze/fao/15#fn_33_N20029
Keine Beschreibung vorhanden.
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www.juleica.de: Bundesregelung
http://www.juleica.de/601.0.html
Die Online-Plattform der Jugendarbeit: Juleica-Online-Antrag, Vergünstigungen, Community, News und viele Tipps für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit
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§ 3 ZMediatAusbV Fortbildungsveranstaltung Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZMediatAusbV&a=3
(1) Der zertifizierte Mediator hat nach Abschluss der Ausbildung regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Der Umfang der Fortbildungsveranstaltungen beträgt innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren mindestens 40
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