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Zimmerung19 Ergebnisse für: zillmerung
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§ 4 DeckRV Höchstzillmersätze und versicherungsmathematische Berechnungsmethode
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DeckRV&a=4
(1) Im Wege der Zillmerung werden die Forderungen auf Ersatz der geleisteten, einmaligen Abschlusskosten einzelvertraglich bis zur Höhe des Zillmersatzes ab Versicherungsbeginn aus den höchstmöglichen Prämienteilen gedeckt, die nach
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Bundesarbeitsgericht
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=6af91d9f025eec317952b68ad54ca6c1&
Höchste Instanz des Arbeitsrechts Bundesarbeitsgericht
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Bundesarbeitsgericht
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=6af91d9f025eec317952b68ad54ca6c1&nr=13938&pos=0&anz=1
Höchste Instanz des Arbeitsrechts Bundesarbeitsgericht
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Pressemitteilung Nr. 122/12 vom 25.7.2012
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=61061&pos=0&anz=121
Keine Beschreibung vorhanden.
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Kündigung von Kapitallebensversicherungen - Chance auf Nachschlag auch bei alten Verträgen - Stiftung Warentest
http://www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_vorsorge/meldung/1355342/1355342.html
Auch bei vor 1994 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungsverträgen können Kunden Anspruch auf Zahlung eines Nachschlags haben, wenn sie nach früher...
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Humboldt Forum Recht (HFR) - Wolfgang Römer: Die Reform des Versicherungsvertragsrechts (13-2009)
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/13-2009/index.html
Humboldt Forum Recht (HFR) - Die erste juristische Internetzeitschrift in Deutschland, herausgegeben an der Humboldt Universität zu Berlin. HFR stellt grundsätzliche und aktuelle Fragen an Recht, Rechtspolitik und Gesellschaft.
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§ 88 VAG Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen;
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=88
(1) Auf Verlangen der Aufsichtsbehörde haben ihr die Versicherungsunternehmen Folgendes nachzuweisen 1. die Angemessenheit der Höhe ihrer versicherungstechnischen Rückstellungen, 2. die Eignung und die Erheblichkeit der verwendeten
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KalV Kalkulationsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Kalkulationsverordnung&f=1
KalV Kalkulationsverordnung