10 Ergebnisse für: zollv
-
ZollV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/zollv/
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 4a ZollV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zollv/__4a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
ZollV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/zollv/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
-
Zoll online - Gestellung - Gestellung
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Gestellung/Gestellung.html
Die Gestellung ist die Mitteilung an die Zollbehörden in einer vorgeschriebenen Form, dass sich Waren bei der Zollstelle oder einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort befinden.
-
Zoll online - Gestellung
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Gestellung/Gestellung_node.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 1 EnergieStG Steuergebiet, Energieerzeugnisse Energiesteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=1
(1) Energieerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet der Energiesteuer. Steuergebiet im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Energiesteuer ist eine
-
Zollverein.co.de - Ihr Zollverein Shop
http://www.zollverein.co.de
Australien und der Britische Zollverein als Buch von Friedrich Busse, Die Preussische Handelspolitik Vor dem Zollverein und der Wiederaufbau Vor Hundert Jahren (Classic Reprint) als Buch von Carl Brinkmann, Wäre der Beitritt Badens zum Preussischen…
-
Artikel 9 ZollVNeuOrgG Änderung von Rechtsverordnungen Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2178&a=9
(1) In § 5 Absatz 3 der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2011 (BGBl. I S. 1860), die zuletzt durch Artikel 68 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, werden die
-
Artikel 9 ZollVNeuOrgG Änderung von Rechtsverordnungen Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2178&a=9
(1) In § 5 Absatz 3 der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2011 (BGBl. I S. 1860), die zuletzt durch Artikel 68 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, werden die