24 Ergebnisse für: zugtrassen
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§ 52 ERegG Netzfahrplanerstellung, Koordinierungsverfahren, Streitbeilegungsverfahren Eisenbahnregulierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ERegG&a=52
(1) Ein Betreiber der Schienenwege muss, soweit ihm dies möglich ist, allen Anträgen auf Zuweisung von Schienenwegkapazität, einschließlich der Anträge auf netzübergreifende Zugtrassen, stattgeben. (2) Ein Betreiber der
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ÖBB-Infrastruktur - Zugang zum ÖBB-Netz
http://www.oebb.at/infrastruktur/de/_p_3_0_fuer_Kunden_Partner/3_2_Schienennutzung/3_2_1_Zugang_zum_Netz_One_Stop_Shop/02_DMS_Da
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist für die diskriminierungsfreie Vergabe der Zugtrassen im ÖBB-Netz verantwortlich. Wir sind Ansprechpartner für Eisenbahnverkehrsunternehmen und für alle Unternehmen, die berechtigt sind, Fahrwegkapazität zu bestellen.
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ÖBB-Infrastruktur - Zugang zum ÖBB-Netz
http://www.oebb.at/infrastruktur/de/_p_3_0_fuer_Kunden_Partner/3_2_Schienennutzung/3_2_1_Zugang_zum_Netz_One_Stop_Shop/02_DMS_Dateien/_Streckenverzeichnis_Streckenuebersicht.jsp
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist für die diskriminierungsfreie Vergabe der Zugtrassen im ÖBB-Netz verantwortlich. Wir sind Ansprechpartner für Eisenbahnverkehrsunternehmen und für alle Unternehmen, die berechtigt sind, Fahrwegkapazität zu bestellen.
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Artikel 1 4. ERÄndV Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung Vierte Verordnung zur
//www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+1235&a=1
Die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 3. Juni 2005 (BGBl. I S. 1566) wird wie folgt geändert 1. Dem § 8 Absatz 1 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt „Diese Zugtrassen sind im Internet zu veröffentlichen und die
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Artikel 1 4. ERÄndV Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung Vierte Verordnung zur
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+1235&a=1
Die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 3. Juni 2005 (BGBl. I S. 1566) wird wie folgt geändert 1. Dem § 8 Absatz 1 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt „Diese Zugtrassen sind im Internet zu veröffentlichen und die
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§§ 52, 53 ERegG Eisenbahnregulierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ERegG&a=52,53
§§ 52, 53 ERegG Eisenbahnregulierungsgesetz
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EIBV Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung&f=1
EIBV Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung
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ERegG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/eregg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bundesnetzagentur Eisenbahnen
https://web.archive.org/web/20100412141538/http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Sachgebiete/Eisenbahnen/eisenbahnen_node.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bundesnetzagentur Eisenbahnen
https://web.archive.org/web/20100412141538/http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Sachgebiete/Eisenbahnen/eisenbahnen_node.
Keine Beschreibung vorhanden.