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Zusammenrechnen106 Ergebnisse für: zusammenrechnung
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§ 39 WpHG Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung;... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/wphg/39.html
(1) Die Mitteilungspflicht nach § 33 Absatz 1 und 2 gilt entsprechend für Inhaber von Stimmrechten im Sinne des § 33 und Instrumenten im Sinne des § 38 ,...
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§§ 33 bis 47 WpHG Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=33-47
§§ 33 bis 47 WpHG Wertpapierhandelsgesetz
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§ 14 ErbStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__14.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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RIS - Bundesabgabenordnung § 121a - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40115713
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 7 SGB 5 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__7.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 33 WpHG Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=33
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für
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Fällt die Zuvielforderung von Zinsforderungen (als Nebenforderung) unter § 92 II Nr
http://www.onlinerecht24.de/referendariat/zivilrecht/kostenentscheidung.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 33 WpHG Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=33
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für
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§ 38 WpHG Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten;... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/WpHG/38.html
(1) 1 Die Mitteilungspflicht nach § 33 Absatz 1 und 2 gilt bei Erreichen, Ãberschreiten oder Unterschreiten der in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen...
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§ 33 WpHG Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen;... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/wphg/33.html
(1) 1 Wer durch Erwerb, VeräuÃerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent...