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§ 16 BWO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__16.html
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§ 16 BWO Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis Bundeswahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWO&a=16
(1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind 1. für eine Wohnung, 2. auf Grund eines Anstellungs-, Heuer- oder
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§ 15 EuWO Eintragung der wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis Europawahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EuWO&a=15
(1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind 1. für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für ihre Hauptwohnung, 2. auf
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EuWO - Europawahlordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/euwo_1988/BJNR014530988.html
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BWO - Bundeswahlordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/BJNR017690985.html
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BWO - Bundeswahlordnung
http://bundesrecht.juris.de/bwo_1985/BJNR017690985.html#BJNR017690985BJNG000203377
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