37 Ergebnisse für: 2gegen
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§§ 169 bis 185 FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=169-185
§§ 169 bis 185 FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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§ 16 BWO Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis Bundeswahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWO&a=16
(1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind 1. für eine Wohnung, 2. auf Grund eines Anstellungs-, Heuer- oder
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§ 15 EuWO Eintragung der wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis Europawahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EuWO&a=15
(1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind 1. für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für ihre Hauptwohnung, 2. auf
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§§ 89 bis 104 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=89-104
§§ 89 bis 104 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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§§ 335 bis 358 InsO Insolvenzordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InsO&a=335-358
§§ 335 bis 358 InsO Insolvenzordnung
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§§ 882b bis 882h ZPO Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=882b-882h
§§ 882b bis 882h ZPO Zivilprozessordnung
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GVBl. 2018 S. 545 - Verkündungsplattform Bayern
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2018/heftnummer:13/seite:545
Verkündungsplattform Bayern - Ein Informationsangebot der Bayerischen Staatsregierung
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§§ 100a bis 100j StPO Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=100a-100j
§§ 100a bis 100j StPO Strafprozeßordnung
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UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+gegen+den+unlauteren+Wettbewerb&f=1
UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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§ 63 SGB V Grundsätze Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=63
(1) Die Krankenkassen und ihre Verbände können im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Verfahrens-, Organisations-,