34 Ergebnisse für: fmstfg
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Änderungen FMStG Finanzmarktstabilisierungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8396/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes, Synopse der einzelnen Fassungen
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Artikel 110 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=110
(1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen; bei Bundesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen eingestellt zu werden. Der Haushaltsplan ist in Einnahme und
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Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung - Chronik
https://www.fmsa.de/de/chronik/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 6a EStG Pensionsrückstellung Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=6a
(1) Für eine Pensionsverpflichtung darf eine Rückstellung (Pensionsrückstellung) nur gebildet werden, wenn und soweit 1. der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat, 2. die Pensionszusage
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§ 23 WpHG Anzeige von Verdachtsfällen Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=23
(1) Wertpapierdienstleistungsunternehmen, andere Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Betreiber von außerbörslichen Märkten, an denen Finanzinstrumente gehandelt werden, haben bei der Feststellung von Tatsachen, die den
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§ 25k KWG Verstärkte Sorgfaltspflichten Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25k
(1) Abweichend von § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Geldwäschegesetzes bestehen die Sorgfaltspflichten nach § 10 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 des Geldwäschegesetzes für Institute bei der Annahme von Bargeld ungeachtet
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§ 25k KWG Verstärkte Sorgfaltspflichten Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwg&a=25k
(1) Abweichend von § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Geldwäschegesetzes bestehen die Sorgfaltspflichten nach § 10 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 des Geldwäschegesetzes für Institute bei der Annahme von Bargeld ungeachtet
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/162/16233.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 GwG Verpflichtete, Verordnungsermächtigung Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=2
(1) Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, 1. Kreditinstitute nach § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 des
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3. FMStG Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10442/index.htm
3. FMStG Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz