549 Ergebnisse für: schwerbehinderter
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§ 154 SGB IX Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Neuntes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=154
(1) Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 156 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
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§ 81 SGB IX Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX%2B2001&a=81
(1) Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden
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Fassung § 81 SGB IX a.F. bis 18.08.2006 (geändert durch Artikel 3 G v 14.08.2006 BGBl. I 1897)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX%2B17.08.2006&a=81
Text § 81 SGB IX a.F. in der Fassung vom 18.08.2006 (geändert durch Artikel 3 G v 14.08.2006 BGBl. I 1897)
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§§ 228 bis 237 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=228-237
§§ 228 bis 237 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
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Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter - Gesetze im WWW - rechtliches.de
http://www.rechtliches.de/info_Gesetz_zur_Bekaempfung_der_Arbeitslosigkeit_Schwerbehinderter.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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GEMEINDEVERSAMMLUNG: Sarnen bürgert gelähmten Iraker im 2. Anlauf ein | Luzerner Zeitung
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/obwalden/gemeindeversammlung-sarnen-buergert-gelaehmten-iraker-im-2-anlauf-ein-ld.50219
Ein schwerbehinderter Iraker ist in Sarnen nach einer Beschwerde an die Regierung im zweiten Anlauf eingebürgert worden. Die Gemeindeversammlung hatte 2014 das Gesuch abgelehnt und die Sprachkenntnisse des 23-Jährigen, der sich nur durch Mimik verständigt,…
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§§ 154 bis 162 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=154-162
§§ 154 bis 162 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
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§ 199 SGB IX Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen Neuntes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=199
(1) Die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen werden nicht angewendet nach dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 2 Absatz 2; wenn sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50 verringert, jedoch erst am Ende des dritten
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§ 178 SGB IX Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=178
(1) Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie
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§ 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=46
(1) Arbeitgebern können die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 des Neunten Buches bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden, wenn