55 Ergebnisse für: bbplg
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Netzausbau - Europa
https://www.netzausbau.de/wissenswertes/europa/de.html
Welche gemeinsamen Ziele gelten für die Energiepolitik in Europa? Worum geht es bei PCIs, also Vorhaben von gemeinsamem Interesse?
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Umweltrecht - Vorschriften & Entscheidungen - UMWELTdigital
http://www.umweltdigital.de/
UMWELTdigital
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FNA 752 Elektrizität und Gas
http://www.buzer.de/fna/752-Elektrizit%C3%A4t%20und%20Gas.htm
FNA 752 Elektrizität und Gas, Fundstellennachweis A
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Netzausbau - Warum Netzausbau?
https://www.netzausbau.de/wissenswertes/warum/de.html
Welche Herausforderungen muss das Stromnetz künftig bewältigen? Und warum reicht das bisherige Stromnetz dafür nicht aus?
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§ 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=34
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der
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Netzausbau - Netzentwicklungspläne und Umweltbericht
https://www.netzausbau.de/5schritte/nep-ub/de.html
Netzentwicklungspläne und Umweltbericht: In den Netzentwicklungsplänen halten die Übertragungsnetzbetreiber fest, welche Maßnahmen zum Netzausbau in den nächsten Jahren notwendig sind.
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§ 44 BNatSchG Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=44
(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild
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§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=35
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es 1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen
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§ 44 BNatSchG Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
http://www.buzer.de/gesetz/8972/a163244.htm
(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild
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Zitierungen von Energiewirtschaftsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/2151/v0.htm
Zitierungen von EnWG Energiewirtschaftsgesetz