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Investmentgesetzes81 Ergebnisse für: investmentgesetz
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§ 16 GwG Aufsicht Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg_2008&a=16
(1) Die nach Absatz 2 zuständigen Behörden üben die Aufsicht über die Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 aus. Die zuständigen Behörden können im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben die geeigneten und
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Streitlösung: Die Schlichtung ist meist günstiger als ein Prozess - WELT
https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13850878/Die-Schlichtung-ist-meist-guenstiger-als-ein-Prozess.html
Konflikte zwischen Firmen und Bürgern sind an der Tagesordnung. Doch wer die Schlichter bemüht, kann sich oft die teuren Gerichtsprozesse sparen.
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Aareal Bank: neues Kursziel 35€; Q2 14.08.03 - Forum - ARIVA.DE
http://www.ariva.de/board/172881/thread.m?a=ir&search_full=&924=&jump=1446709&backurl=index.m&req_host=www.ariva.de&req_host=www
Aareal Bank: neues Kursziel 35€; Q2 14.08.03: 13.08.2003 Aareal Bank neues Kursziel Prior Börse Die Experten der "Prior Börse" sehen in der Aktie der Aareal Bank...
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Aareal Bank: neues Kursziel 35€; Q2 14.08.03 - Forum - ARIVA.DE
http://www.ariva.de/board/172881/thread.m?a=ir&search_full=&924=&jump=1446709&backurl=index.m&req_host=www.ariva.de&req_host=www.ariva.de&search_id=&page=2
Aareal Bank: neues Kursziel 35€; Q2 14.08.03: 13.08.2003 Aareal Bank neues Kursziel Prior Börse Die Experten der "Prior Börse" sehen in der Aktie der Aareal Bank...
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§ 26 WpHG Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Verordnungsermächtigung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=26
(1) Ein Inlandsemittent, ein MTF-Emittent oder ein OTF-Emittent, der gemäß Artikel 17 Absatz 1, 7 oder 8 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 verpflichtet ist, Insiderinformationen zu veröffentlichen, hat diese vor ihrer Veröffentlichung
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§ 264d HGB Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=264d
Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in
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RisikoBegrG Risikobegrenzungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Risikobegrenzungsgesetz&f=1
RisikoBegrG Risikobegrenzungsgesetz
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§ 82 WpHG Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=82
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das Aufträge seiner Kunden für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ausführt, muss 1. alle hinreichenden Vorkehrungen treffen,
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§ 33 WpHG Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=33
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für
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§ 34 WpHG Zurechnung von Stimmrechten Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=34
(1) Für die Mitteilungspflichten nach § 33 Absatz 1 und 2 stehen den Stimmrechten des Meldepflichtigen Stimmrechte aus Aktien des Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, gleich, 1. die einem